Satzung
In der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung vom 23.04.2023 in Radisleben.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck und Grundsätze
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 4 Mitgliedsbeiträge
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 6 Verbandsorgane
§ 7 Die Delegiertenversammlung
§ 8 Das Präsidium
§ 9 Kassenprüfer
§ 10 Geschäftsstelle
§ 11 Protokollführung
§ 12 Vertretung bei Dachverbänden
§ 13 Datenschutz
§ 14 Auflösung des Verbands
§ 15 Inkrafttreten
In der gesamten Satzung wird die männliche Form bei Organen etc. verwendet. Dies dient jedoch nur der Vereinfachung der Schreibweise. Jedes Geschlecht ist beim STDV willkommen und respektiert.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Sachsen- Anhaltinischer Dartverband e. V. (STDV)“.
- Der Dartverband ist im Vereinsregister eingetragen und trägt den Zusatz „e. V.“ – eingetragener Verein.
Der Verein hat seinen Sitz in Kalbe (Milde), Sachsen- Anhalt. Gründungstag ist der 23.04.2023. - Das Geschäftsjahr beginnt am 01.07. und endet am 30.06. des darauffolgenden Jahres.
§ 2 Zweck und Grundsätze
- Der STDV bezweckt den Zusammenschluss aller Dartsportler in Sachsen- Anhalt auf freiwilliger Grundlage zur Förderung und Pflege der Tradition des Dartsports. Ihm obliegt eine wirkungsvolle Vertretung seiner Mitglieder im In- und Ausland.
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Landesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.
- Ziele des Verbandes sind:
a) Pflege und Verbreitung des Dartsports
b) Durchführung der sachsen-anhaltinischen Landesmeisterschaften
c) Abhaltung von Wettkämpfen im Dartsport
d) Jugendförderung
e) Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung und Beratung in Fragen rund um den Dartsport
f) Interessenvertretung gegenüber Behörden und Organisationen - Der Sachsen- Anhaltinische Dartverband ist politisch und konfessionell neutral. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung, sexueller Identität oder körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen eine sportliche Heimat. Der Verband, seine Mitglieder und ehrenamtlich Tätigen bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes. Der STDV lehnt jede Form von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt ab. Funktionäre und ausgebildete Übungsleiter, die eine mit diesen Grundsätzen unvereinbare Gesinnung im Verbandsleben offenbaren, haben mit Ausschluss zu rechnen.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglieder im STDV können Vereine, eingetragene Vereine, Dartclubs, Spielervereinigungen und natürliche Personen werden, die die in § 2 genannten Zwecke und Grundsätze vertreten.
Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung ihrer Erziehungsbrechtigten. - Der schriftliche Aufnahmeantrag muss an das Präsidium gerichtet werden. Dieses entscheidet über die Aufnahme binnen vier Wochen. Eine Verpflichtung zur Annahme des Antrages besteht nicht.
- Mit der Aufnahme in den Sachsen- Anhaltinischen Dartverband erkennen sich alle Mitglieder mit der Satzung und den Grundsätzen als einverstanden.
- Die Ablehnung eines Mitgliedsantrags bedarf einer schriftlichen Begründung. Gegen diese Ablehnung kann der Antragsteller innerhalb von vier Wochen schriftlichen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist inkl. Begründung an das Präsidium zu richten. Bei der nächsten Delegiertenversammlung wird über die Aufnahme endgültig entschieden und abgestimmt.
- Vereine und Spielervereinigungen, welche ihren Sitz nicht in Sachsen- Anhalt haben, können Mitglied werden, sofern in ihrem Bundesland kein Landesfachverband exisitiert oder wenn der Spielbetrieb historisch gewachsen und verankert ist.
- Jeder Antragsteller muss eine Vereinserklärung ausfüllen und unterschreiben. Die Satzung des STDV gilt somit als angenommen.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
- Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet.
- Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Beschluss der Delegiertenversammlung und ist in der Finanzordnung geregelt.
- Der Jahresbeitrag ist unmittelbar mit Beginn des Geschäftsjahres fällig.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im STDV endet:
- durch fristgemäßen Austritt.
Dieser muss mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich beim Präsidium angezeigt werden. - durch Ausschluss aus dem Verband.
Berechtigte Ausschlussgründe können der Verstoß gegen die Satzung, die Ordnungen, Richtlinien oder Beschlüsse des Verbands sein, sowie die Verletzung der sportlichen Fairness oder die Schädigung des Rufes und des Ansehens des STDV.
Den Ausschluss entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit. Alle Rechte des betroffenen Mitglieds ruhen ab diesem Tag. Gegen diesen Ausschluss kann mit einer Frist von einem Monat ein schriftlicher Widerspruch beim Präsidium eingereicht werden. Bei der folgenden Delegiertenversammlung wird dann endgültig über den Vorgang entschieden. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar. - bei natürlichen Personen durch deren Tod.
- Bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle gegenseitigen Rechte und Pflichten. Forderungen, die bis zur Beendigung bestehen, bleiben bestehen. Erstattungen können nicht vorgenommen werden.
§ 6 Verbandsorgane
Die Organe des STDV sind:
- Die Delegiertenversammlung
- Das Präsidium
§ 7 Die Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ des Sachsen- Anhaltinischen Dartverbandes. Sie tagt einmal im Kalenderjahrund ist durch das Präsidium schriftlich per Post oder per E- Mail einzuberufen. Der Temin muss 8 Wochen vorher bekanntgegeben werden. Die definierte Einladung muss 4 Wochen vorher versandt werden und Adresse, Zeit, Datum und die Tagesordnung derVersammlung enthalten. Eingeladen werden das Präsidium, sowie alle unter § 3 Abs. 1 benannten Mitglieder. Der Stimmschlüssel wird durch das Präsidium festgelegt.
- Jede Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, egal wie viel Teilnehmer sie zählt.
- Die Delegiertenversammlung wird vom einem Tagungsgremium geleitet.
- Die Delegiertenversammlung ist zuständig für:
- Die Wahl des Präsidiums
- Die Genehmigung des durch den Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das laufende und folgende Geschäftsjahr
- Die Entgegennahme des Jahresberichts
- Festsetzung der Beiträge
- Beschlussfassung über Angelegenheiten, die vom Präsidium vorgelegt werden
- Beschlussfassung über eingegangene Anträge
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Wahl eines Tagungsgremiums auf Vorschlag des Vorstandes
Bis zu zwei Wochen vor der Delegiertenversammlung kann jedes Verbandsmitglied dem Präsidium Angelegenheiten benennen, welche bei der Versammlung geklärt werden sollen.
Beschlüsse werden im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgestimmt. Stimmvollmachten sind gültig. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag o. Ä. als abgelehnt. Ausnahmen bilden:
- Satzungsänderungen: hier muss eine Zweidrittelmehrheit vorliegen
- Abstimmung zur Auflösung des STDV: hier muss eine Dreiviertelmehrheit vorliegen
Das Protokoll der Delegiertenversammlung ist von allen anwesenden Vorstandsmitgliedern und dem Schriftführer zu unterschreiben.
§ 8 Das Präsidium
- Das Präsidium des STDV setzt sich zusammen aus dem geschäftsführenden Vorstand:
- Dem Präsidenten
- Dem Vizepräsidenten
- Dem Schatzmeister
- Die unter § 8 Abs. 1 benannten Personen bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Sachsen- Anhaltinische Dartverband durch den Präsidenten und ein weiteres Mitglied des Vorstands vertreten.
- Außerdem können weitere ausführende Präsidialposten besetzt werden, wie z. B. : der Sportwart, der Schriftführer, der Medienwart, der Jugendwart, der Ligaobmann und Weitere.
- Alle Präsidialmitglieder werden durch einfachen Mehrheitsbeschluss der abgegebenen Stimmen der Delegiertenkonferenz für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
- Sollte ein Präsidialmitglied vor Beendigung seiner Amtszeit aus wichtigem Grund abberufen werden, obliegt es dem Präsidium bis zur nächsten Delegiertenversammlung einen stimmberechtigten Ersatz einzuberufen, damit die Geschäfts- und Beschlussfähigkeit des STDV erhalten bleibt.
- Alle Präsidialmitglieder müssen voll geschäftsfähig sein.
- Aufgaben des Präsidiums:
- Erledigung aller sportpolitischen Angelegenheiten des STDV
- Verwaltung des Verbandvermögens
- Vorbereitung und Einberufung der Delegiertenkonferenz
- Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenkonferenz
- Vorbereitung des Haushaltplans
- Erstellung der Jahresberichte
- Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Das Präsidium tagt vierteljährlich. Der Präsident lädt hierzu per Post, E- Mail oder telefonisch mit einem Vorlauf von 8 Wochen alle Präsidialmitglieder ein. Die Sitzung kann auch in virtueller Form erfolgen. Das Präsidium entscheidet über Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten. Damit ein Beschluss jedoch rechtskräftig ist, müssen mindestens die Hälfte der Präsidialmitglieder ihre Stimme abgegeben haben.
- Der Vorstand haftet gegenüber dem Verband und seinen Mitgliedern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Über das Vermögen des Landesverbandes darf der Vorstand nur im Rahmen eines von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Haushaltsplans verfügen.
- Die Funktionen der Präsidialposten können in einer Geschäftsordnung verfasst werden.
§ 9 Kassenprüfer
Die Delegiertenversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren, welche am Ende eines jeden Geschäftsjahres die rechnerische Richtigkeit der Kassen- und Buchführung überprüfen und bestätigen. Die Kassenprüfer erstatten ihren Bericht bei der nächsten Delegiertenversammlung.
Kassenprüfer dürfen keine Präsidialmitglieder sein.
§ 10 Geschäftsstelle
Das Präsidium kann eine Geschäftsstelle des STDV einrichten.
§ 11 Protokollführung
- Die Beschlüsse der Delegiertenversammlungen und Präsidialsitzungen müssen protokolliert werden. Die Protokolle werden vom Schriftführer geschrieben und von allen anwesenden Vorstandsmitgliedern, sowie dem Schriftführer unterschrieben.
- Der Beschluss muss Ort, Datum, Art der Sitzung , Tagesordnung und das Ergebnis der Wahl beinhalten.
- Protokolle sind auf Wunsch von jedem Verbandsmitglied einsehbar
§ 12 Vertretung bei Dachverbänden
- Der Vorstand vertritt die Interessen des STDV als Delegierte auf den Sitzungen der Dachverbände.
§ 13 Datenschutz
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum STDV nimmt der Verband personenbezogene Daten auf und verarbeitet diese, soweit dies mit der Satzung einhergeht. Es muss eine Zustimmung eines jeden Mitglieds vorliegen. Diese Daten werden durch technische und organisatorische Mittel vor Dritten geschützt. Die Daten werden zudem nicht an Dritte weitergegeben. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sowie der neuen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§ 14 Auflösung des Verbands
Über die Auflösung des STDV entscheidet die Delegiertenversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit.
Mit dem rechtswirksamen Aufhebungsbeschluss sind zwei Liquidatoren zu bestellen. Mit Auflösung des Verbands fällt das Vermögen an den Landessportbund Sachsen- Anhalt e. V., welcher es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung von allen anwesenden Mitgliedern besprochen und abgenommen.
Radisleben, 23.04.2023